Im Einzelnen sieht das Gesetz die folgenden Verbesserungen vor:
1. Degressive Abschreibungen bis zu 30 Prozent
Für Investitionen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 getätigt werden, ist eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens von bis zu 30 Prozent vorgesehen. Das soll Investitionen in die Transformation der Wirtschaft beschleunigen. Nach Auffassung der Regierung wird damit sichergestellt, dass Abschreibungen schnell und in der Breite wirken.
2. Unternehmenssteuern sollen gesenkt werden
Leider erst ab 2028 soll der Körperschaftsteuersatz schrittweise um jährlich einen Prozentpunkt herabgesetzt werden – von derzeit 15 auf später 10 % –, mit dem Ziel, Deutschland als Standort wettbewerbsfähiger zu machen.
3. Degressive Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge
Nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschaffte betriebliche Elektrofahrzeuge erhalten eine degressive Abschreibung. Im Jahr der Anschaffung beträgt diese 75 Prozent und erstreckt sich über einen Abschreibungszeitraum von sechs Jahren. Außerdem wird die Grenze für den zulässigen Bruttolistenpreis für Elektrofahrzeuge zur Anwendung der 0,25%-Regel für die Privatnutzung von € 70.000 auf € 100.000 angehoben.
4. Forschungszulage
Um Investitionen in Forschung zu fördern, wird zudem bei der Forschungszulage die Bemessungsgrundlage deutlich erhöht und unbürokratisch die förderfähigen Aufwendungen ausgeweitet. Die Obergrenze wird zwischen 2026 und 2030 von € 10 Mio. auf € 12 Mio. angehoben. Bei den förderfähigen Aufwendungen wird das Verfahren vereinfacht, weil zukünftig Gemein- und Betriebskosten über einen pauschalen Zuschlag von 20 % berücksichtigt werden sollen.